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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaArbeitszeitverordnungen der Länder9 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW772796
Datum13.09.2013 18:36      MSG-Nr: [ 772796 ]2154 x gelesen

Geschrieben von Bach R.Es geht nicht um die Darlegung der Strukturen verschiedener Wehren sondern rein um die rechtlichen Aspekte.

Die rechtlichen Aspekte ändern sich zumindest in NRW zum Jahresende. Die Bezahlung der Opt Out Zulage ist dann nicht mehr vorgesehen, zumindest wenn die Landesregierung die Rechtsgrundlage für die Zahlung nicht verlängert, wonach es bisher nicht aussieht.
Also steht für die Mitarbeiter die Entscheidung an, entweder die Vereinbarung über Opt Out bis zum 30.09. zu kündigen oder im neuen Jahr 6 Stunden/Woche unentgeltlich zu arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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 13.09.2013 18:36 Diet7mar7 R.7, Essen
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