alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikSonstiges zurück
ThemaIst das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins?43 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz773107
Datum18.09.2013 09:01      MSG-Nr: [ 773107 ]7407 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jürgen M.Ich habe in den letzten Jahren bei einem gemeinützigen Verein (hat nichts mit Feuerwehr zu tun) in dem ich Mitglied bin diese Problematik mitbekommen. Wenn man sich damit mal näher beschäftigt kommt man recht schnell in Breiche rein wo einem als Laie immer wieder die Kinnlade runterfällt und man sieht das der Teufel im Detail steckt. Da kann die Finanzierung des Weihnachtsessens aus der Vereinskasse schon ein Problem werden. (es sei den es gibt nur eine rote Wurst)

Wenn der Verein eine Weihnachtsfeier finanziert, dann ist das eine Zuwendung an die Mitglieder, welche bei gemeinnützigen Vereinen nur in sehr sehr engen Grenzen möglich ist. So gibt es hier jährliche Höchstbeträge, die zudem auch noch abhängig vom erhobenen Mitgliedsbeitrag sind. Erhebt ein Verein 20,- Mitgliedsbeitrag im Jahr, wird er sicherlich keine Weihnachtsfeier finanzieren dürfen, deren Kosten in dieser Höhe pro Mitglied liegen. Sind übers Jahr noch andere Veranstaltungen gewesen, die der Verein für seine Mitglieder auf eigene Kosten übernommen hat, so fließen die da auch mit ein.

In der Finanzierung der Schilder sehe ich da erstmal kein Problem. Bei vielen Kommunen kosten kommunal zugelassene Fahrzeuge in dem Fall wirklich nur die Schilder und keinerlei Gebühren. Desweiteren gehe ich mal davon aus, dass entweder die Vorstandschaft des Vereins oder eine Mitgliederversammlung diese Beschaffung innerhalb ihrer satzungsgemäßen Möglichkeiten beschlossen hat. Auch in Sachen Gemeinnützigkeit dürfte das kein Problem sein, denn ein Förderverein kann durchaus auch Dinge beschaffen, die nur indirekt was mit der Feuerwehr zu tun haben. Nehmen wir mal als Beispiel, dass für einen durchzuführenden Tag der offenen Tür der Feuerwehr eine Lichterkette als Beleuchtung für den Abend angeschafft wird. Da wird kein Finanzamt was dagegen haben. Hat aber mit der Feuerwehr direkt nicht im entferntesten zu tun. Die Frage, ob man das wirklich braucht, stellt sich dem Finanzamt nicht.

Gruß,
Michael

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

3.748


Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt