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RubrikAusbildung zurück
ThemaBrandschutzbeauftragter12 Beiträge
AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW773267
Datum20.09.2013 10:11      MSG-Nr: [ 773267 ]4116 x gelesen

Geschrieben von Andreas G.Ist es mir trotzdem möglich dieses Tätigkeit, auf Grund meiner Feuerwehrausbildung, die ja deutlich umfangreicher ist als der Lehrgang für Brandschutzbeauftragten, durchzuführen?

Ich habe die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beim VdS gemacht. Hierzu ist zu sagen, dass das eine rein vorbeugende, beratende Tätigkeit ist. Abwehrender Brandschutz gehört da nicht dazu.
Dafür wird man zwei Wochen mit Bauordnungen und Vorschriften präpariert. 100% Theorie im vorbeugenden Brandschutz. Dabei aber immer auf das beschränkt, was in der Praxis öfter mal vorkommt.

D.h. der Brandschutzbeauftragte hat keinerlei Kenntnisse im abwehrenden Brandschutz, die über die Benutzung eines Feuerlöschers oder Wandhydranten hinausgehen. Desweiteren führen sie auch keine Einsatzplanungen o.ä. durch.

Die Gesamtausbildungsdauer sind drei Wochen, wobei die erste Woche (physikalische Grundlagen) erlassen wird, wenn man eine fachliche Vorbildung nachweisen kann.

Ich denke, dass auch einem aktiven FWler diese Ausbildung nicht schadet, wenn er sie betrieblich nutzen soll. Sie ist aber nicht vorgeschrieben. Lediglich der Feuerversicherer kann im Rahmen seiner Risikobewertung eines Objektes vorgaben hierzu machen.


Brandschutzhelfer sind hingegen in einem Betrieb unterwiesene Personen, die im Brandfall spezielle vorher definierte Aufgaben wahrnehmen.
Dies kann auch die Bekämpfung eines Entstehungsbrandes mit "Bordmitteln" sein. Aber in erster Linie, Evakuierung, Vollzähligkeitskontrolle und Rückmeldung an die Betriebsleitung.

DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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