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| Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
| Thema | 'Polizei ruft zum abschließen der Haustüren auf' Fluchtweg? | 51 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 773607 | ||
| Datum | 25.09.2013 13:41 MSG-Nr: [ 773607 ] | 24601 x gelesen | ||
Bitte bei diesen Urteilen bedenken, dass das im Einzelfall oft noch Haustüren sind, die entweder offen oder abgeschlossen sind. d.h. eben außen mit Klinke. Wenn diese nicht explizit abgeschlossen werden, dann sind sie nicht verschlossen, sondern bauartbedingt offen (kenne ich so aus Altbaubeständen). Dann ist ein Zugang für jedermann, der die Klinke betätigt, möglich. Da würde ich dann auch abschließen wollen, damit nicht Hinz und Kunz im haus rumlaufen. Ein Austausch der Bedienelemente und des Schlosses kann da aber schon Wunder wirken. Bei "modernen" Haustüren spielt abgeschlossen oder nicht i.d.R. keine Rolle für den Zugang mehr, da diese, wenn die Türen geschlossen zu auch (über die Falle und die fehlende Türklinke außen) verschlossen i.S. des Urteils sind, ohne zusätzlich abgeschlossen sein zu müssen. Denn die Störung durch Dritte ist dadurch vermieden, dass die Tür zu und in der Falle ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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