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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW773934
Datum01.10.2013 21:33      MSG-Nr: [ 773934 ]7582 x gelesen

Geschrieben von Peter L.Stilllegen darf ein Prüfer einer Prüforganisation oder auch die Polizei. Sonst noch wen vergessen?

Naturlich: die Zulassungsbehörde!

Was mich vor allem wundert ist: Die angebliche Weigerung, den behaupteten Schaden selbst in Augenschein zu nehmen.

Wer sowas bei einem Privatkunden machen würde, hätte wohl schlagartig einen Kunden weniger.

(was mich leider nicht wundert: Dass der Schaden vorher nicht aufgefallen ist...)

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