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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773934 | ||
Datum | 01.10.2013 21:33 MSG-Nr: [ 773934 ] | 7582 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter L. Stilllegen darf ein Prüfer einer Prüforganisation oder auch die Polizei. Sonst noch wen vergessen? Naturlich: die Zulassungsbehörde! Was mich vor allem wundert ist: Die angebliche Weigerung, den behaupteten Schaden selbst in Augenschein zu nehmen. Wer sowas bei einem Privatkunden machen würde, hätte wohl schlagartig einen Kunden weniger. (was mich leider nicht wundert: Dass der Schaden vorher nicht aufgefallen ist...) | ||||
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