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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 773990 | ||
Datum | 02.10.2013 20:56 MSG-Nr: [ 773990 ] | 6474 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Da kommt die Frage auf, ob der §35a überhaupt für Feuerwehrfahrzeuge gültig ist, denn er spricht von da gibt es ja noch Absatz 5: Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend. | ||||
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