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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaKFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT?31 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW773990
Datum02.10.2013 20:56      MSG-Nr: [ 773990 ]6474 x gelesen

Geschrieben von Heinrich B.Da kommt die Frage auf, ob der §35a überhaupt für Feuerwehrfahrzeuge gültig ist, denn er spricht von
§ 35a (2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse und zur Güterbeförderung bestimmte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h


da gibt es ja noch Absatz 5:

Die Absätze 2 bis 4 gelten für Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die hinsichtlich des Insassenraumes und des Fahrgestells den Baumerkmalen der in Absatz 2 genannten Kraftfahrzeuge gleichzusetzen sind, entsprechend.

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