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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Opt Out | 53 Beiträge | ||
| Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 774155 | ||
| Datum | 05.10.2013 15:33 MSG-Nr: [ 774155 ] | 11186 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian T. Nur muss der Dienstherr auch tatsächlich davon gebrauch machen, oder kann er per Dienstvereinbarung auch mehr Bereitschaftszeit anordnen bzw. akzeptieren......? Möglicherweise ist das der Weg mit der derzeitigen AZVFeu den 24Std. Dienst beibehalten zu können, indem die genannte Arbeitszeit nicht erreicht wird. Weniger als im Gesetz beschrieben wird man ja wohl arbeiten dürfen... :-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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