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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaLeiter steigen ...   28 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen774181
Datum05.10.2013 21:41      MSG-Nr: [ 774181 ]5601 x gelesen

Geschrieben von Peter L.Was machen wir aber dann wenn von 4 möglichen Teilen bereits 2 in Nutzung sind und ich die restlichen 2 einsetzen will, nee sagen?

Wer sagt denn, dass es nicht zulässig ist?
Wenn die fahrzeuge zu einer bestimmten zeit beschafft wurden, gab es da nicht mal Einsteckteile oder A-Teile.
ich kenne durchaus Fahrzeuge, die nur B-Teile verlastet haben.
Das funktioniert auch.
Und wenn man nur ein Teil braucht, kann man das ja sogar noch verkehrt herum nutzen...

Aber halt, dann erlischt die Zulassung des Fahrzeuges, und den beteiligten FA wird mit sofortiger Wirkung auf Lebenszeit jegliche Versicherungsleistung verwehrt...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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