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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaLeiter steigen ...28 Beiträge
AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen774182
Datum05.10.2013 21:55      MSG-Nr: [ 774182 ]5693 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Wer sagt denn, dass es nicht zulässig ist?Wenn die fahrzeuge zu einer bestimmten zeit beschafft wurden, gab es da nicht mal Einsteckteile oder A-Teile.ich kenne durchaus Fahrzeuge, die nur B-Teile verlastet haben.Das funktioniert auch.Und wenn man nur ein Teil braucht, kann man das ja sogar noch verkehrt herum nutzen...Aber halt, dann erlischt die Zulassung des Fahrzeuges, und den beteiligten FA wird mit sofortiger Wirkung auf Lebenszeit jegliche Versicherungsleistung verwehrt...

Danke ;-)
Genau so meinte ich es.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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