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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | KFZ Sicherheitsgurt in Fw Fahrzeugen PFLICHT? | 31 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 774213 | ||
Datum | 06.10.2013 12:36 MSG-Nr: [ 774213 ] | 6455 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcell K. für uns alle gelten Unfallverhütungsvorschriften. Die BGV D 29 gilt nach Auskunft der FUK Nord also auch für Feuerwehrfahrzeuge und ist somit bindend. bedingt richtig. es gilt m.W. keine Nachrüstpflicht! Also Bestandsschutz für alle Fahrzeuge die das früher noch nicht brauchten... (ähnlich wie beim Oldtimer baujahrspezifisch keine Sicherheitsgurte erforderlich sein können, ja oft mangels Festpunkten nicht nachgerüstet werden können) Auch zu dem Thema gibts mehrere Diskussionen (Anschnallen im Fw-Fahrzeug, Ausrüstung mit Gurten usw.). http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=601167 http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=554338#554338 uvm... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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