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Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 774294 | ||
Datum | 06.10.2013 21:49 MSG-Nr: [ 774294 ] | 20679 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. Und da liegt m.E. der Unterschied: Eine BF kann (zusätzlich zu ihren Ur-Aufgaben ) auch die Aufgaben übernehmen, die ihr der Bürgermeister/rat zuteilt.Das kann vom Entenfüttern im Stadtpark über das Aufziehen der Rathaus-Uhr bis hin zur Ölspurbeseitigung gehen.Wenn die es anders machen, wie einschlägig vorgesehen, dann muss das der Verantworten, der es so angeordnet hat. Nö Wenn der BM für seine FF die freiwillige Aufgabe Ölspurbeseitigung anweist ist es das Gleiche. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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