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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaÖlspurbeseitigung; war Einsatzkleidung65 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz774314
Datum06.10.2013 23:49      MSG-Nr: [ 774314 ]19943 x gelesen
Infos:
  • 16.10.13 Einsatzstellen Musterübergabeprotokoll für Ölspuren - RLP
  • 07.10.13 GW-U

  • Geschrieben von Sebastian K.*Wer es nicht glaubt, kann sich mal hier die Statistiken ansehen. Zwar ist die Anzahl der "Öleinsätze" schon zurückgegangen, aber das was immer noch da steht kommt nicht nur von den paar BF's, wie andere hier geschrieben haben.

    Also ich habe nie behauptet, daß es nicht noch vorkommt. Aber prinzipiell ist es rechtswidrig und kann bei Folgeunfällen ganz empfindliche Strafen nach sich ziehen sowohl auf seiten der "Feuerwehr" als auch auf Seiten der jeweiligen "Gemeinde". Man müsste bei dieser Statistik aber auch erstmal nachprüfen, in welchen Fällen die Feuerwehr alleine vor Ort war.

    Denn nur weil die Feuerwehr auch ausrückt, heißt es ja nicht daß nicht auch eine Spezialfirma vor Ort war. Wir haben auch schon als Erstmaßnahme eine Ladung Ölbindemittel auf die Straße geworfen, die abschließende Reinigung war allerdings Aufgabe des LBM welcher dafür entsprechende Firmen zur Hand hat. Nur weil es dann als "Öleinsatz" deklariert ist, muss es ja noch keine "Reinigung" gewesen sein sondern ist einfach nur zur Gefahrenabwehr erfolgt.

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