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Einsatzleiter
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RubrikTechn. Hilfeleistung zurück
ThemaÖlspurbeseitigung; war Einsatzkleidung65 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt774391
Datum08.10.2013 11:05      MSG-Nr: [ 774391 ]19956 x gelesen
Infos:
  • 16.10.13 Einsatzstellen Musterübergabeprotokoll für Ölspuren - RLP
  • 07.10.13 GW-U

  • Geschrieben von Christian B.Nun steht der EL da und sichert. Das heißt für mich, Blaulicht eingeschaltet am Rand stehend.
    Falsch. Sichern heißt in dem Fall entweder Sperren oder über die tatsächliche Gefahr informieren, also min. entsprechendes Faltsignal. Weil ein am Straßenrand stehendes FW-Fahrzeug kann alles und nichts heißen.

    Geschrieben von Christian B.Jetzt wird die Spur alle weiter vefahren. Also das Schadensereignis breitet sich aus.
    Wenn sich das tatsächlich so ausbreiten kann, ist das nicht die klassische Ölspur im Sinne eines feinen Films auf der Straße, sondern dann ist das wahrscheinlich eher eine noch teilweise fließfähige Menge. => FW wird tätig um Abfließen und damit evtl. Umweltgefährdung zu vermeiden. Und wir _können_ auch tätig werden, weil die üblichen Ölbindemittel eben auf noch fließfähige Mengen ausgelegt sind.

    Geschrieben von Christian B.Oder es passiert in einem Wasserschutzgebiet und nach einer Stunde fängt es an zu regnen? Der Ölfilm verteilt sich Richtung Straßengraben. Wer kann hier rechtssicher belegen, dass dem EL nichts passiert?
    Ja was hätte er denn tun sollen? Wir haben de facto mit den üblichen Mitteln keine Möglichkeit um einen Öl_film_ tatsächlich aufzunehmen. Nicht so weit, dass man sagen könnte "das ist jetzt wieder sauber" und dass sich nicht doch beim nächsten Regenguss noch etwas ablöst.

    Geschrieben von Christian B.Örtlicher Bauhof ist nicht verfügbar, da Wochenende.
    Dann ist das trotzdem deren Zuständigkeit. Die Feuerwehr ist da im Prinzip nur "Gast" um v.a. die Gefahr für Verkehrsteilnehmer zu beseitigen.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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