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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung; war Einsatzkleidung | 65 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 774422 | ||
Datum | 08.10.2013 17:26 MSG-Nr: [ 774422 ] | 19617 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Wohlgemerkt wird ja hier gefordert bei Ölspuren überhaupt nicht tätig zu werden! Dazu hätte ich gerne mal ein Zitat, wo genau DAS gefordert wird und nicht nur festgestellt wird, daß (gültig für RLP merklich, was Beiträge von Volker C., Sebastian K. und mir betrifft) die Feuerwehr für die BESEITIGUNG einer Ölspur weder originär zuständig noch qualifiziert ist, sowohl bezüglich Ausrüstung als auch Ausbildung. Mir ist aus noch gar nicht so lange vergangener Zeit auch noch das "Ölspurkehren" in bester Erinnerung, der Aufwand war immer groß aber der Nutzen dafür umso kleiner. Wir fahren immer noch ab und an zu "Ölspuren", wobei das dann meistens auslaufende Betriebsstoffe nach einem Unfall sind. Dort erfolgen dann Erstmaßnahmen: Ölbindemittel, Absperren, Warnschilder. Alles weitere dann nur in Absprache mit Polizei und der jeweils zuständigen Behörde (innerorts die Ortsgemeinde, außerorts meistens der Landesbetrieb Mobilität also die altbekannte "Straßenmeisterei"). Wenn man da mal noch etwas länger rumsteht, weil die Polizei um Amtshilfe beim Absperren oder sogar der Verkehrsführung bietet, dann widerspricht das ja nicht dem Geschriebenen, daß man nicht originär zuständig ist. Aber im Normfalfall sollte es in RLP nicht mehr vorkommen, daß eine Feuerwehr alleine eine Ölspur in Eigenverantwortung "abarbeitet". Damit kann man sich, wie bereits in mehreren Beiträgen von mehreren Personen, zumindest in der Theorie ganz böse Probleme einhandeln. Mir ist bisher noch kein Fall bekannt und ich wünsche es niemandem, aber andererseits ist es wohl nur eine Frage der Zeit. | ||||
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