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Thema | In Bünde gibt es jetzt einen roten Halbmond | 27 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 774822 | ||
Datum | 14.10.2013 11:41 MSG-Nr: [ 774822 ] | 5464 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Theorie und Praxis können nur funktionieren, wenn beide Seiten die Spielregeln auch respektieren. Genau das ist der Punkt. Dies setzt auch voraus, das nicht nur Kombattanten und geschützte Personenkreise, sondern auch die Zivilbevölkerung ausreichende Kenntnisse des humanitären Völkerrechts besitzen (Verbreitungspflicht(!), GA I Art. 47, GA II Art. 48, GA III Art. 127, GA IV Art. 144, ZP I Art. 83, ZP II Art. 19). Gerade bei asymetrischen Konflikten ist aber oftmals eine genauere Kenntnis des humaitären Völkerrechts unerwünscht oder wird schlicht für unnötig gehalten ... Ja ich weiss, auch unsere Bundesregierung kommt der Verbreitungspflicht im zivilen Bereich gerade soweit nach, das die Verpflichtung so gerade eben erfüllt wird ... und wie man am Einstiegsbeitrag zu diesem Thread sieht, sind die "Hüter der Schutzzeichen" auch nicht unbedingt besser aufgestellt. Das "humanitäres Völkerrecht" aber auch in der Praxis funktioniert, habe ich bei Auslandseinsätzen erleben dürfen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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