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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Zugführer = Brandschutzbeauftragter gemäß BG? | 16 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 775033 | ||
Datum | 17.10.2013 08:23 MSG-Nr: [ 775033 ] | 8579 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Gemäß BGI 847, herausgegeben von der BGN aber gültig für alle BGen, erfüllt ein ausgebildeter Zugfüher der Feuerwehr die Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Ein ausgebildeter Gruppenführer der Feuerwehr benötigt eine zusätzliche Ausbildung von 1 Woche (32 Unterrichtseinheiten a 45min). Sicher schadet es nicht, wenn man in beiden Fällen den kompletten 2-wöchigen Lehrgang (64 UE) besucht. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | ||||
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