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Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
Thema(H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car   87 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz775089
Datum18.10.2013 08:37      MSG-Nr: [ 775089 ]36085 x gelesen
Infos:
  • 19.10.13 Normung im Umbruch - RLP 2005 - LFI PLattner

  • Hallo,

    Geschrieben von Christian S.Ein Land wo es aufgeblasene MLF, aufgeblasene KLF und statt LF nur HLF gibt soll Vorbild sein? RLB ist ein Paradebeispiel wie man an der Norm vorbei arbeitet,

    In RLP wirst du kein "aufgeblasenes" MLF* finden. Die liegen bis etwa letztes Jahr alle bei 7,5t zul. GG, erst da kam die Ausnahme, dass mit bestimmten Zusatzbeladungen die auch in der Norm aufgeführten 8,5t erlaubt sind. Einzig "aufgeblasen" beim MLF in RLP ist die Mindestvorgabe von 1000l Wasser, die in der Norm so nicht als Mindestvorgabe vorhanden, aber im Rahmen der Möglichkeiten der Norm ist. Die Einhaltung des zul. GG wird im übrigen bei Indienststellung durch die Landesabnahme kontrolliert.
    Auch wirst du in RLP keine "aufgeblasenen" TSF-W* auf 7,5t-Fahrgestell oder mit Tankinhalten über 750l finden.
    Sowohl MLF als auch TSF-W, die in RLP in Dienst gestellt werden, entsprechen den zur jeweiligen Indienststellung geltenden Normen. Es gab lediglich für's MLF mal eine zeitlang eine Landesrichtlinie, noch bevor dieses Fahrzeug zur Norm wurde. Für's TSF-W gab's mal eine Anhebbung des zul. GG von 6 auf 6,3t, noch bevor die zur Norm wurde, da es bei 6t knapp mit der Gewichtsreserve wurde, die üblicherweise verwendeten Fahrgestelle sowieso 6,3 oder 6,5t konnten und es an dieser Stelle ja auch keine Führerscheingrenze gibt.

    Demgegenüber gibt es recht viele Bundesländer, wo du haufenweise "gatarnte" MLF (defacto weitgehend dem MLF nach Norm entsprechend, teils noch StLF10/6, TSF-W oder auch KTLF oder sonstwie benannt), vielfach auch "aufgeblasene" TSF-W (auf LKW-Fahrgestellen, teils sogar mit Allrad und 11t Gesamtgewicht) finden wirst, die sogar noch bezuschußt wurden. Und das nicht nur bereits während der Zeit, als man in RLP noch vor Einführung der Norm eine Landesrichtlinie für's MLF hatte, sondern auch heute noch. Alleine wenn man die Maximalmaße und zul. Gesamtmassen nach oben deutlich verschiebt oder komplett unbeachtet läßt, so wie das einige Bundesländer machen, braucht man sich nicht zu wundern, dass da plötzlich ein Fahrzeug vor einem steht, das wie ein LF20 aussieht, nach Funkrufnamen und Förderbescheid aber ein TSF-W ist.

    In RLP geht man eher den Weg, dass man selbst die Fahrzeugtypen nach Norm noch reduzieren will. Ob das nun gut oder schlecht ist, dass man keine kleinen TLF mehr in der Fläche will, sei mal dahingestellt. Damit weicht man aber keine Norm auf. Andere Bundesländer haben demgegenüber eine Landesrichtlinie erlassen, damit weiter praktisch dem bisherigen TLF16/25 entsprechende Fahrzeuge beschafft werden können. Die haben mit der Norm eigentlich gar nichts mehr zu tun und bringen weitere Fahrzeugtypen ins Spiel.

    *) Einzige Ausnahme: Jemand hat ohne Landeszuschuß beschafft. Das aber dürfte dann ein Einzelfall sein.

    Gruß,
    Michael

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    Geändert von Michael W. [18.10.13 08:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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