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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Gebäudetelefonanlage/ Vorwahl für externe Anrufe 0 112 | 7 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern | 775170 | ||
Datum | 19.10.2013 09:14 MSG-Nr: [ 775170 ] | 4559 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcel N. Ist es rechtlich Zulässig, die nationalen Notrufnummern (112 und 110) mit einer Vorwahl zu versehen um aus einer internen Telefonanlage in das öffentliche Telefonnetz zu telefonieren? Hallo Marcel, die 112 ist ja in einer internen Telefonanlage keine Notrufnummer sondern einfach nur eine Nummer. In diesem internen Telefonnetz kannst Du (außer 0) wählen was Du möchtest, Du wirst Dich immer nur in diesem internen Telefonnetz bewegen. Erst mit der 0 kommst Du aus diesem Netz raus und hast dann alle Möglichkeiten inkl. Notrufnummer die man auch im öffentlichen Telefonnetz hat. Der § 108 Telekommunikationsgesetz schreibt auch: "Wer öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für das Führen von ausgehenden Inlandsgesprächen" ... "hat Vorkehrungen zu treffen, damit Endnutzern unentgeltliche Verbindungen möglich sind, die entweder durch die Wahl der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 oder"... Firmeninterne Telefonanlagen sind nach meinem Verständnis nicht öffentlich zugänglich somit trifft diese Anforderung auch nicht zu. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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