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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören22 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775295
Datum21.10.2013 18:23      MSG-Nr: [ 775295 ]7353 x gelesen
Infos:
  • 11.03.16 Feuerwehrmann hörte Polizeifunk ab

  • Geschrieben von Dirk B. In diesem Falle hatte der gute Mann ja eigentlich ein berechtigtes Interesse, da er die Informationen nur für "seine" Einsätze verwendet hat.Ja eigentlich...
    Ohne die Augsburger Regelung diesbezüglich zu kennen: Es gibt Wehren, da erhalten diejenigen, die bei Einsätzen (allen oder nur kostenpflichtigen) teilnehmen eine Entschädigung, je nach Betrachtungsweise kann es dann sein dass die, die schneller/öfter da sind als andere, auch mehr "verdienen". Ist das "berechtigtes Interesse"?
    Wäre es auch ohne einen solchen "Anreiz" einfach nur ein "berechtigtes Interesse", immer einer der ersten zu sein?
    "Schnell sein" gestehe ich als Wille jedem Feuerwehrangehörigen zu, aber für ein "schneller sein als die anderen" habe ich kein Verständnis, nicht nur wegen der Unfairness gegenüber anderen, die auch Erfahrungen sammeln und motiviert sein wollen.

    Was aber vor allem gegen das "berechtigte Interesse" spricht: Er hat ja nicht nur abgehört (und nicht nur "seinen" Kanal), sondern lt. Artikel ja auch Mitschnitte zum späteren Anhören gemacht. Ginge es nur um sein "berechtigtes Interesse", wie wären die Speicherung und die Fremdkanäle denn damit noch zu begründen? Da fällt mir keine plausible Argumentation ein.

    Neugierde ist kein berechtigtes Interesse. Und im Hinblick auf eventuell auch genügend andere Fälle, die insbesondere zu meinem 1. Absatz passen, finde ich das Urteil auch völlig in Ordnung. Für den Betroffenen ist es natürlich erstmal heftig, für die Masse an Feuerwehrangehörigen kann es aber auch Vorteile haben, wenn der ein oder andere Mithörer sein Verhalten jetzt etwas überdenkt. Ist ja oft so, Einzelfälle fallen mal etwas härter auf die Nase, auf Arbeitsweise und Betriebsklima der Allgemeinheit aber können die Auswirkungen positiv sein.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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