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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 775303 | ||
Datum | 21.10.2013 19:06 MSG-Nr: [ 775303 ] | 6802 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sebastian K. Ohne die Augsburger Regelung diesbezüglich zu kennen: Es gibt Wehren, da erhalten diejenigen, die bei Einsätzen (allen oder nur kostenpflichtigen) teilnehmen eine Entschädigung, je nach Betrachtungsweise kann es dann sein dass die, die schneller/öfter da sind als andere, auch mehr "verdienen". Ist das "berechtigtes Interesse"? Diese Motivation ist meiner Ansicht nach aber schon an den Haaren herbeigezogen. Da dürfte eher Neugierde eine Rolle gespielt haben. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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