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Funkmeldeempfänger
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören22 Beiträge
AutorMarc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt775314
Datum21.10.2013 21:32      MSG-Nr: [ 775314 ]7569 x gelesen
Infos:
  • 11.03.16 Feuerwehrmann hörte Polizeifunk ab

  • Die Frage nach dem berechtigten Interesse ist schwer zu beantworten. Ähnlich wie die Frage nach Nutzung von Sonderrechten. Es sollte endlich einmal geklärt werden wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden.

    Auf alten FME, die zum Teil noch verwendet werden kann man allerdings auch den 4-m BOS Kanal anschalten und Funkgespräche mithören.

    Verfügen die dort nicht über Meldeempfänger oder Sirenenalarmierung?

    Ich meine einmal ein Gerichtsurteil gelesen zu haben nachdem eine höhere gerichtliche Insatanz die Klage fallen gelassen hat, da sie der Auffassung war, das Nutzer bzw. Betreiber der Frequenzen dafür Sorgezutragen haben, dass diese Abhörsicher sind.

    http://www.hurcks.de/funkempfang/3berichte/recht/bu-urteil.htm

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    Geändert von Marcel N. [21.10.13 21:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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