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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 1.500 Euro Geldstrafe für Funk mithören | 22 Beiträge | ||
Autor | Marc8el 8N., Hötensleben / Sachsen-Anhalt | 775314 | ||
Datum | 21.10.2013 21:32 MSG-Nr: [ 775314 ] | 7569 x gelesen | ||
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Die Frage nach dem berechtigten Interesse ist schwer zu beantworten. Ähnlich wie die Frage nach Nutzung von Sonderrechten. Es sollte endlich einmal geklärt werden wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden. Auf alten FME, die zum Teil noch verwendet werden kann man allerdings auch den 4-m BOS Kanal anschalten und Funkgespräche mithören. Verfügen die dort nicht über Meldeempfänger oder Sirenenalarmierung? Ich meine einmal ein Gerichtsurteil gelesen zu haben nachdem eine höhere gerichtliche Insatanz die Klage fallen gelassen hat, da sie der Auffassung war, das Nutzer bzw. Betreiber der Frequenzen dafür Sorgezutragen haben, dass diese Abhörsicher sind. http://www.hurcks.de/funkempfang/3berichte/recht/bu-urteil.htm Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Marcel N. [21.10.13 21:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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