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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden | 34 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 775348 | ||
Datum | 22.10.2013 14:02 MSG-Nr: [ 775348 ] | 8264 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian R. Sobald dein Melder geht bist du versichert. Bzw allgemein gesagt wenn man alarmiert wird, was ja auch durch Sirene oder andere Möglichkeiten passieren kann. Was mich mal interessieren würde wie es in Bezug auf Alarmierung durch Melder (Sirene kann ja jeder mithören) aussieht, wenn es kein "offizieller" Melder ist, also selbst besorgt und programmiert (-en lassen). Oder, wie ich es auch schon erlebt habe, FAs, die offiziell noch keinen Melder bekommen haben (idR jüngere, die gerade erst eingetreten sind oder aus der JF kommen, weil die erst mal die Grundlehrgänge absolvieren sollen oä), sich aber dann auf anderen inoffiziellen Wegen Zugang zu einem Melder verschaffen, zB durch ausleihen eines Melders eines älteren Kameraden, der im Urlaub ist (falls das nicht durch Wehrführer, Kommandant oä genehmigt wurde). Oder auch nicht ganz uninteressant (wobei da in der Praxis wahrscheinlich keiner nachfragen würde), wie sieht es neben den versicherungstechnischen Fragen eigentlich in den o.g. Beispielen mit einem ggf. unbefugten Mithören des Funkverkehrs aus? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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