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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden34 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen775368
Datum22.10.2013 15:00      MSG-Nr: [ 775368 ]8051 x gelesen

Geschrieben von Jan-Philipp S.- wenn wir gerade dabei sind - wie sieht es versicherungstechnisch aus beim Ausrücken mit einem Einsatzfahrzeug, das nicht angefordert wurde? Also wenn beispielsweise explizit nur das Fahrzeug X alarmiert wurde, die Fahrzeuge Y und Z der gleichen Feuerwehr aber eigenmächtig ebenfalls mit ausrücken.

Wie wäre es mit einer Einzelfallbetrachtung bzw. Betrachtung was an dem Standort üblich ist? Ich könnte mir vorstellen, dass man differenzieren muss zwischen:

- Gemeinde hat eine konkrete Dienstvorschrift erlassen, dass ausschließlich "bestelle" Autos fahren dürfen.

- Es ist gelebte Praxis, dass zusätzlich anwesende Personen mit noch vorhandenen "Restfahrzeugen" zur Einsatzstelle fahren.

- Zusätzliche Leute haben ihre Anwesenheit im Gerätehaus per Funk (oder anders) der Leitstelle gemeldet und werden hinterhergeschickt.

Ferner wäre dann vermutlich noch relevant, wer was wann wusste. Wenn Gruppenführer Heinz zu den übrigen Leuten sagt "Wir fahren hinterher.", woher soll Truppmann Günter wissen, dass es eine eigenmächtige Entscheidung war? Dann könnte die FUK nachher Heinz die Ohren langziehen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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