alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehr-Unfallkasse
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden34 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775386
Datum22.10.2013 18:50      MSG-Nr: [ 775386 ]7751 x gelesen

Geschrieben von Christian R.Geschrieben von Jan-Philipp S."Darauf wollte ich hinaus. Danke."
Und warum soll die FUK das können? Ich glaube nicht, dass man jemanden mittelbar in Regress nehmen kann.

Oh doch. Nach den Regelungen des SGB VII (4. Kapitel, §§ 104 ff) ist zwar die Haftung der Unternehmer und der im Betrieb tätigen Personen bei einer Verletzung oder Tötung eines Betriebsangehörigen durch einen betrieblichen Unfall ausgeschlossen, dies gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig (konkrete Beispiele habe ich gerade nicht greifbar) herbeigeführt wurde.
Gegenüber Dritten kann der Unfallversicherungsträger aufgrund des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X Ansprüche gegen den Schädiger geltend machen.
Dies ist aber unabhängig von eventuellen strafrechtlichen und/oder zivilrechtlichen Ansprüchen (z.B. Schmerzensgeld) zu sehen!

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.270


wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt