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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themawann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden34 Beiträge
AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen775388
Datum22.10.2013 19:00      MSG-Nr: [ 775388 ]7776 x gelesen

Hallo,

ein hehrer Wunsch Markus...

Geschrieben von ---Markus Greiner--- Die Begrifflichkeit ist in diesem Wort doch optimal beschrieben,
denn sie ist eine unmittelbare verkehrsrechtliche Anordnung, die Anspruch auf sofortige Befolgung hat.


Nach 18 Jahren im RD und bei einer BF und weiteren Jahren FF habe ich fast jede Hoffnung auf das korrekte Verhalten von Verkehrsteilnehmern aufgegeben und warne davor, das vermeintliche Wegerecht nachdrücklich im Alarmfall einzufordern (nötigenfalls wenn ich einige hier so lese mit gewaltsamen Fahrmanövern) denn das landet nur an einem Ort...vor dem Richter und der klärt dann schon auf was Recht ist und was nicht.

Wenn man sich an die Begriffe aus der StVO hält gehts auch (schon zigmal so durchgeführt in der Aus- und Fortbildung). An einem falsch hinterlegten Begriff festzuhalten nur weil er es vermeintlich "optimal" ausdrückt machts nicht schöner ;-)

Aber jeder so wie er mag...

Gruß
Detlef

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