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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | wann Müller, Meier, Schulze zur ''die Feuerwehr'' werden | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 775390 | ||
Datum | 22.10.2013 20:07 MSG-Nr: [ 775390 ] | 7732 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan J. Welche rechtliche Bindung hätte in diesem Zusammenhang eine AAO? Man könnte sich mal überlegen, dass man für ein fremdes Fahrzeug eigentlich die Genehmigung des Eigentümers (=Stadtverwaltung) bedarf, dieses zu bewegen. z.B. in Form eines Fahrauftrags (wer bei der BW war kennt das noch...). Dieser kann für den Einzelfall oder pauschal oder situationsbezogen erteilt werden. z.B. für die Situation "Einsatz" gem. AAO. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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