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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaAua - ein gutes Beispiel wie man es nicht machen darf!26 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen775670
Datum25.10.2013 16:25      MSG-Nr: [ 775670 ]4344 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Zeitungsartikel im google cache

  • Hallo,

    geschrieben von Gerrit L.:
    nein ich lache nicht, da ich in einer Berufssparte arbeite wo letzteres sogar mitunter Vorschrift ist. und die Verbandskästen nur für Notfälle , wie z.B. für Druckverbände verwendet werden dürfen.
    Gut.

    Habe grade noch im aktuell hier behandelten Thema gelesen und darüber nachgedacht, in dem es darum geht, daß der Kraftstoffhahn eines Stromerzeugers geschlossen sein müsse, da man ja sonst unzulässig Gefahrgut transportierte...

    Und jetzt lese ich hier, ich verstehe Dich jedenfalls grade so, daß Du in Deinem Betrieb (Chemie-Branche) ernsthaft einen RTW rufen mußt, wenn sich jemand an einem Blatt Papier schneidet? Und ich lese zwischen den Zeilen, daß Du das nicht völlig lächerlich findest, "weil es ja Vorschrift ist"?? Im Klartext fahre ich also mit einem Rettungswagen (!) in einen Betrieb, weil sich jemand eine minimale, tagtägliche im Haushalt und überall sonst vorkommende, Verletzung zugezogen hat, um ein völlig handelsübliches Plaster darauf zu kleben???

    Dann sag ich mal, was ich von derlei halte: Gehts eigentlich noch? Denkt sich irgendjemand tatsächlich solch einen Schwachsinn aus? Ist irgendwelchen Leuten, die am Schreibtisch so etwas tatsächlich (?) zur "Vorschrift" erheben, eigentlich noch in irgendeiner Form zu helfen? Ungeheuerlich! (Diese Äußerrung meinerseits darf jetzt auch gerne in die Diktion eines Gernot Haßknecht aus der ZDF Heute-Show gekleidet werden... ;-) Sorry, bei so etwas fehlen mir echt 99 Pfennig zur Mark!


    Gruß

    Daniel

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