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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Aua - ein gutes Beispiel wie man es nicht machen darf! | 26 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 775674 | ||
Datum | 25.10.2013 16:41 MSG-Nr: [ 775674 ] | 4359 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel R. Und jetzt lese ich hier, ich verstehe Dich jedenfalls grade so, daß Du in Deinem Betrieb (Chemie-Branche) ernsthaft einen RTW rufen mußt, wenn sich jemand an einem Blatt Papier schneidet? Nicht direkt RTW aber Notfallambulanz ja, der Grund ist einfach, du weißt nie ob das Blatt Papier nicht eventuell kontaminiert war und manche Stoffe sind bereits schon in winzigen Dosen eklig in ihrer Wirkung. Deshalb wird die Wunde dann auch grundsätzlich gereinigt. Es hat schon seinen Sinn und ich habe selbst in meiner Ausbildungsgruppe gesehen, wie selbst ein winziger Schnitt heftige Auswirkungen hatte, weil derjenige eben nicht in die Notfallambulanz gegangen ist. Was übertrieben ist, dass dann später noch eine Befragung durch die BG erfolgt über Unfallhergang und mögliche Möglichkeiten der Vermeidung dieser Verletzung in Zukunft. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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