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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaAua - ein gutes Beispiel wie man es nicht machen darf!26 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen775680
Datum25.10.2013 17:05      MSG-Nr: [ 775680 ]4343 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Zeitungsartikel im google cache

  • Hallo,

    geschrieben von Gerrit L.:
    Nicht direkt RTW aber Notfallambulanz ja, der Grund ist einfach, du weißt nie ob das Blatt Papier nicht eventuell kontaminiert war und manche Stoffe sind bereits schon in winzigen Dosen eklig in ihrer Wirkung.
    Auch in Eurer Verwaltung, beim Druckerpapier der Tippse vom Chef? Stellt sich mir auch noch eine weitere Frage: Darf aus solchen Betrieben dann überhaupt Papier verschickt werden, z.B. in Form einer Rechnung? Ich meine, man stelle sich vor jemand externes schneidet sich an einem kontaminierten Blatt Papier und geht dann nicht zur Notfallambulanz, sondern klebt womöglich einfach ein Plaster drauf!?


    Deshalb wird die Wunde dann auch grundsätzlich gereinigt. Es hat schon seinen Sinn und ich habe selbst in meiner Ausbildungsgruppe gesehen, wie selbst ein winziger Schnitt heftige Auswirkungen hatte, weil derjenige eben nicht in die Notfallambulanz gegangen ist.
    Hat sich eine so gereinigt Wunde wohl schon jemals im Nachhinein trotzdem infiziert, entzündet o.ä.?


    Was übertrieben ist, dass dann später noch eine Befragung durch die BG erfolgt über Unfallhergang und mögliche Möglichkeiten der Vermeidung dieser Verletzung in Zukunft.
    Das find ich nun grade nicht! Da gibt es doch ganz einfach umzusetzende Arbeitsschutzmaßnahmen, z.B. Papier(e) in Zukunft nur noch mit schnitt- und stichsicheren Handschuhen anfassen. Ist nicht mal teuer und umständlich...


    Gruß

    Daniel


    PS: Wer am Ende Ironie findet, darf sie natürlich behalten... Das traurige, schlimme ist nur, daß mich solche "Vorschriften" inzwischen auch nicht wirklich mehr überraschen würden...

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