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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Aua - ein gutes Beispiel wie man es nicht machen darf! | 26 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 775759 | ||
Datum | 26.10.2013 10:21 MSG-Nr: [ 775759 ] | 4257 x gelesen | ||
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Wenn differenziert wird, dass in einem Sicherheitsbereich (Chemie, biologisches Labor) jede Verletzung der Haut "notfallmäßig" abgearbeitet wird ist verständlich. Es ist ja auch ein unterschied ob sich ein Mitarbeiter in einer Stecknadelfabrik in den Finger sticht, oder der Laborant im Bereich "BIO III" in Marburg. :-) Wenn ich (als Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung) jedes mal nen RTW ordere wenn sich einer (von 300 Mitarbeitern) mit einem Stück Papier schneidet könnte der RD eine Dauerwache bei uns einrichten. Aber wie schon gesagt....... die Verhältnismäßigkeit! Gruß Daniel | ||||
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