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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fusionierung Feuerwehren | 142 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 776101 | ||
Datum | 30.10.2013 16:33 MSG-Nr: [ 776101 ] | 27489 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Wenn Gemeinde fusionieren, fusionieren dann zwangsläufig die Feuerwehren auch? Normalerweise eigentlich ja, oder?Bei solchen Fusionierungen läuft so manches "normalerweise eigentlich oder" ;-) Grundsätzlich fusionieren natürlich dann auch alle Einrichtungen. Damit das aber alles vernünftig läuft, hat man quasi "Übergangszeiten" und einzelfallbezogene Festlegungen per Fusionsvereinbarungen und/oder Landesgesetzen. In RLP laufen ja momentan ein paar Gemeindefusionen, da hast du z.B. vor der Fusion Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden, oder nur jeweils Teile davon, die dann in eine neue (Verbands- oder verbandsfreie) Gemeinde aufgehen. Dann gehen die Feuerwehren unter Umständen, weil deren Organisationsform teilweise davon abhängt, nicht wirklich in die neue Feuerwehr auf, sondern es muss etwas umstrukturiert werden. Ein Beispiel einer solchen Regelung siehe diesen Gesetzentwurf: 2 Verbandsgemeinden gehen zusammen, eine Wehrleiterwahl findet unabhängig von der Amtszeit der Vorgänger spätestens nach einem halben Jahr statt, bis dahin gibt es faktisch dann zwei Wehrleitungen mit gebietsbezogener Zuständigkeit. Das ist letztlich nix anderes als übergangsweise zwei Wehren zu haben, unter einem Dienstherrn - denn der neue Verbandsgemeinde-Bürgermeister wird vor der Gebietsänderung gewählt. Diese 6 Monate bis zu einer gemeinsamen Wehrleiterwahl sind in RLP eigentlich der Regelfall. Weiteres, abweichendes Beispiel: Altrip tritt als ehemals verbandsfreie Gemeinde (und damit Träger der Feuerwehr) als Ortsgemeinde in eine Verbandsgemeinde (= Träger der Feuerwehr) ein: Die Feuerwehr Altrip wird damit eine Feuerwehreinheit, ihr Wehrleiter wird zum Wehrführer. Damit ist diese Wehr der anderen quasi vom ersten Tag an voll unterstellt. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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