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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Müssen Sirenen ( z.B. E57 ) mit einem Handmelder versehen sein? | 14 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8P., Dietenheim / BW | 776568 | ||
Datum | 05.11.2013 14:59 MSG-Nr: [ 776568 ] | 3344 x gelesen | ||
Wenn ein Handmelder bzw. Druckknopfmelder nicht mehr in Funktion ist, dann muss dieser dringend demontiert oder entsprechend beschriftet werden. Als Negativ-Beispiel sei hierzu der Brand mit Todesfolge (Oktober 2011) im Lkr. Ravensburg genannt. Hier war auch ein Druckknopfmelder am Rathaus "mit im Spiel". Dieser war jedoch seit Jahren außer Funktion, was wiederum der Bevölkerung bzw. dem Hilfesuchenden nicht bewusst war !! | ||||
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