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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Sichern von Unfallfahrzeug | 6 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 776592 | ||
Datum | 05.11.2013 16:54 MSG-Nr: [ 776592 ] | 1858 x gelesen | ||
Wer bezahlt in so einem Fall eigentlich den zusätzlich entstandenen Schaden (in dem Fall wohl mindestens der dahinter stehende LKW auf den der verunfallte rückwärts draufgerollt ist, je nachdem falls der verunfallte Fahrer dadurch noch Schaden genommen hat weil sich die Rettung verzögerte oä)? - Der Verursacher des Unfalls? - Im Rahmen der Amtshaftung die FW bzw deren Stadt weil der zusätzliche Schaden während der Rettungsarbeiten entstanden ist weil man evtl einfachste Grundtätigkeiten nicht gemacht hat 1), welche man ja in eigentlich jeder Vorschrift uä zum Thema VU findet, also sozusagen mehr als Stand der Technik sind? - Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird? Hängt natürlich auch stark davon ab was ggf von wem befohlen oder nicht befohlen und dann evtl nicht richtig ausgeführt wurde. 1) das soll ausdrücklich kein Vorwurf an die Einsatzkräfte sein, deswegen habe ich auch nicht "vergessen" geschrieben, es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen. Oder man hatte evtl auch keine anderen geeigneten Möglichkeiten zur Verfügung mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Dennis E. [05.11.13 16:57] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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