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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaSichern von Unfallfahrzeug6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776593
Datum05.11.2013 17:03      MSG-Nr: [ 776593 ]1792 x gelesen

Geschrieben von Dennis E.Die oder einer der Einsatzkräfte, ggf. Führungskräfte, falls das nicht sichern später ggf. aus dem o.g. Grund als grob fahrlässig oä bewertet wird?In vielen Fällen werden Kommunen bzw. kommunale Haftpflichtversicherer auch bei grober Fahrlässigkeit keine Regressansprüche gegen Feuerwehrangehörige richten, erst bei Vorsatz.

Geschrieben von Dennis E.es kann ja sein das man annahm aufgrund anderer Gegebenheiten der LKW könnte nicht mehr wegrollen.Vielleicht hatte man den LKW schon mit Bordmitteln festgesetzt, diese aber beim Arbeiten in der Kabine dann unbeabsichtigt/unbemerkt wieder gelöst?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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