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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaHandliche Motorsäge - besondere Voraussetzungen/Einschränkungen17 Beiträge
AutorVolk8er 8H., Lage / NRW 776914
Datum10.11.2013 11:57      MSG-Nr: [ 776914 ]5178 x gelesen

Aufgrund der Griffanordnung ist eine "Tophandle" zum normalen Entasten ebenso wie für das Ablängen ziemlich ungeeignet.

Auch wenn die Dinger einmal als "Einhandsäge" beworben wurden war die einhändige Bedienung nie zulässig. Gewerbliche Anwender müssen auf die Bedienung dennoch besonders geschult werden. Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotentials und der sehr wenigen sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten wird seitens der Unfallkassen und in Fachkreisen immer wieder diskutiert ob diese Geräte überhaupt noch zulässig bleiben sollen.


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Geändert von Volker H. [10.11.13 11:58] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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