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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Handliche Motorsäge - besondere Voraussetzungen/Einschränkungen | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg | 776924 | ||
Datum | 10.11.2013 16:15 MSG-Nr: [ 776924 ] | 4599 x gelesen | ||
Hallo! Die Bestimmung der Einhandsägen kommt daher das sich der Herr Baumpfleger ja meist noch klettender weise mit einer hand am Baum festhält wenn er die Säge benutzt. Hatte selbst mal die Gelegenheit mit einer geliehenen Säge zu arbeiten, und sehe keinen Vorteil in der obenliegenden Griffanordnung. Wenn man sich die aktuelle Entwicklung bei den mir bekannten Leuten, welche ständig auf Dächern herumhüpfen (sprich Zimmermännern/-frauen) anschaut geht bei diesen der Trend zur Akkusäge gleicher süddeutscher Hersteller da leicht und völlig ausreichend. Macht nur Lärm wenn gesägt wird, und steht sofort (sicherheitsaspekt). Sehe das auch so, um einen ast der halblebig im haus hängt klein zu machen reicht diese völlig aus. Diese ist meiner Meinung nach auch als reine zweitsäge zu betrachten. | ||||
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