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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaFeuerwehrunfall durch loses Knaggenteil eines Stützkrümmers13 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776973
Datum11.11.2013 15:40      MSG-Nr: [ 776973 ]4267 x gelesen

Geschrieben von Christian F.Habe ich dann bei einem Allerweltsbauteil wie dem Stützkrümmer allerdings zwei Hersteller zur Auswahl, der eine der eine Prüfung nach jeder Verwendung fordert und der andere nicht, dann weiß ich allerdings, bei wem ich zur Schonung der Nerven meines Gerätewartes nicht einkaufen werde.Die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (GUV-G9102) empfehlen generell wasserführende Armaturen nach einer Benutzung "zur Sicherstellung der Schutzfunktion und Funktionsfähigkeit durch eine unterwiesene Person zu prüfen".
Dementsprechend leicht hat es ein Hersteller dann, z.B. hier (unten, pdf) einfach darauf zu verweisen. Und ein anderer Hersteller müsste dann eigentlich erstmal auf die Idee kommen, die Anwendung dieser Prüfgrundsätze für sein Material als verzichtbar zu erklären...

Soweit die Theorie. Praktisch bin ich voll bei dir, die Funktion einer solchen Armatur muss man einfach auch bei einer langen Lebenszeit mit häufigen Gebrauch voraussetzen können, alles andere ist weltfremder, schutzextremistischer und praxisferner Mist.
Aber gut, die Prüfung mancher Geräte (z.B. Leitern) ist auch nicht nur nach Benutzung vorgegeben, sondern auch vor (!) jeder Übung damit. Man kann mit solchen Regelungen schon wunderbar dutzende zusätzliche Gerätewarte beschäftigen, wenn man will, und am Ende ist der Nutzer doch wieder der Depp...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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