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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 776996 | ||
Datum | 12.11.2013 09:57 MSG-Nr: [ 776996 ] | 17838 x gelesen | ||
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Servus, Geschrieben von Christian F. Aber alles das, was überall in jeder Wehr gleich zu sein hat (da die gleichen Rahmenbedingungen gelten) gehört als zwingende Vorschrift in ein Landesgesetz. Und dazu gehört dann eben auch, dass ein Entrag auf Aufnahme oder Entlassung gem. den üblichen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensrechts behandelt wird und die Entscheidung darüber am Ende von der Gemeinde in Form der Verwaltung als förmlicher Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. aber auch wenn sowas nicht im Landesgesetzt geregelt ist, müsste man das doch im Zweifel über das Verwaltungsgericht klären lassen können, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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