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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 777014 | ||
Datum | 12.11.2013 13:21 MSG-Nr: [ 777014 ] | 17820 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Und ich will die Augen des Bürgermeisters sehen, wenn der Bauhofleiter montags bei ihm steht und sagt "Ey, Chef. Wir haben da vorher mal unsere Bauhof-Satzung beschlossen...". Bei Feuerwehrs scheint das aber möglich zu sein. Interessant ist auch das Thema Auschluss: Satzung: Gegen den Ausschluss ist innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntgabe die Beschwerde an den Kreisfeuerwehrverband zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Interessanter Weise ist der KFV dann wieder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts! Manfred | ||||
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