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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 | 67 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 777016 | ||
Datum | 12.11.2013 13:46 MSG-Nr: [ 777016 ] | 17831 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manfred K. Satzung: Gegen den Ausschluss ist innerhalb von zwei Wochen vom Tage der Bekanntgabe die Beschwerde an den Kreisfeuerwehrverband zulässig. Sie hat keine aufschiebende Wirkung. Wie gesagt. m.E. rechtlich alles ganz großer Murks. Der KFV kann, KdöR hin oder her, nicht Adressat eines Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt einer Kommune sein. Das Gesetz gehört eingestampft und in der Novelle vom Kopf auf die Füße gestellt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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