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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen?15 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777348
Datum18.11.2013 14:10      MSG-Nr: [ 777348 ]4281 x gelesen
Infos:
  • 18.11.13 Arbeitshilfe "Inbetriebnahmeprotokoll ortsbeweglicher Flüssiggasanlagen" (Gasgrill o.ä.)
  • 18.11.13 TRGS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
  • 18.11.13 BGN: ASI 8.04: Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben

  • Geschrieben von Marco L. Hier heißt es: "Aktiv werden!" und zwar sofort.Gleicher Artikel, bisher hier aber noch nicht zitiert:
    Bei einem Stand mussten wir sogar den Einsatz der Gasflasche untersagen.
    Doch konnten nicht alle Händler den Nachweis vorlegen, dass ihre Anlage innerhalb der zwei vergangenen Jahre geprüft worden ist, obwohl es gesetzlich Pflicht ist.
    Es hat bei einem schwerwiegenden Mangel also schon direkte Konsequenzen gegeben, und teilweise bestehen die anderen "Mängel" darin, dass irgendwelche Dokumente vor Ort fehlten.
    Klar, Sicherheit über alles. Aber auch hier darf man Augenmaß und Ermessen an den Tag legen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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