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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen?15 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen777350
Datum18.11.2013 14:11      MSG-Nr: [ 777350 ]4317 x gelesen
Infos:
  • 18.11.13 Arbeitshilfe "Inbetriebnahmeprotokoll ortsbeweglicher Flüssiggasanlagen" (Gasgrill o.ä.)
  • 18.11.13 TRGS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
  • 18.11.13 BGN: ASI 8.04: Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben

  • Geschrieben von Jürgen M.Ich hoffe das es dort doch noch Konsquenzen gibt und die Händler in Sachen Sicherheit auch nachbessern

    Ein Mangel kann alles und nichts bedeuten. Nur mal so als Beispiel:
    - Wenn bei meinem privaten KFZ die Kennzeichenbeleuchtung ausfällt, dann ist das ein Mangel.
    - Geht zusätzlich das rechte Bremslicht kaputt (mittlere Bremsleuchte vorhanden), so ist ein zweiter Mangel vorhanden.
    - Fällt die komplette Bremsanlage aus, so haben wir einen dritten Mangel.

    Ich vermute mal, dass die Mehrheit des Forums mit Mangel 1 (Kennzeichenleuchte) kein Problem hat, auch wenn der Mangel schon etwas länger vorliegt. Mangel zwei (Bremslicht) wäre möglichst am selben Tag zu beheben und ein Fahrzeug mit Mangel drei (Bremse unwirksam) darf sich gar nicht in Bewegung setzen.

    Überlegung: Was sagt uns nun die Aussage, dass ein KFZ nicht frei von Mängeln ist über das echte Risiko?

    P.S.:
    Bevor sich jemand Sorgen macht: Sogar die Kennzeichenbeleuchtung habe ich sofort repariert :-)

    [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

    Uwe S.

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