News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen? | 15 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 777356 | ||
Datum | 18.11.2013 14:56 MSG-Nr: [ 777356 ] | 4568 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Leute, mal kurz was ich auf die schnelle gefunden hab. Die Verwendung von Flüssiggasanlagen ist in Veranstaltungsräumen, in Räumen unter Erdgleiche, Treppenräumen, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten unzulässig. Grundsätzliche Anforderungen für Grill- und Bratzwecke Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt. Kann auf Flüssiggasanlagen zu Grill und Bratzwecken aus betrieblichen Gründen nicht verzichtet werden, sind die Flüssiggasflaschen im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde in allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschränken mit Bodenbelüftung unterzubringen.Die Blechschränke sind grundsätzlich im Freien, frei zugänglich und gut sichtbar anzuordnen. Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen mechanische Belastungen geschützt sind.Schlauchleitungen mit einer Länge von mehr als 40 cm sind als Sicherheitsschlauch oder fest verlegte Leitung auszuführen.Die ordnungsgemäße Beschaffenheit der Flüssiggasanlage Die Dichtigkeitsprüfung muss bescheinigt werden. Die Bescheinigung ist auf Verlangen vorzulegen. Prüfumfang: Leitungsanlage der Flüssiggasanlage, Prüfung der Flüssiggasanlage, Gültigkeit der Bescheinigung, Anschluss einer Schlauchleitung mit max. 40 cm Länge direkt an der Flüssiggasflasche oder dem Umschaltventil, wobei bei der Aufstellung sonstige Schraubverbindungen nicht gelöst werden dürfen. Prüfung durch eine "Befähigte Person(Sachkundiger) für Flüssiggas nach Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV) alle2 Jahre Sicherheits-Gasschlauchleitung mit Steckverbindung(Gassteckdose) alle 2 Jahre Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen alle 2 Jahre Sonstige Leitungen(deren Schraubverbindungenbeim Aufstellen gelöst bzw.neuverschraubt werden) für eine Aufstellung Hinweis: Bei der Aufstellung der Flüssiggasanlage sind die BGV D34 und die TRG 280 anzuwenden. Die maximal zulässige Flüssiggasmenge pro Stand beträgt 2 x 11 kg. Die einschlägigen Vorschriften können über www.bgn.de (Shortlink 754) bezogen werden und das sind nicht gerade wenig und können auch bei dem einen oderen Sachbearbeiter zu einer Art Überforderung führen,wenn auf dem dorfeigenen Marktplatz nicht gerade 2 mal die Woche Wochenmarkt mit Imbissbuden stattfindet. Gruß Klaus | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|