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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen? | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 777357 | ||
Datum | 18.11.2013 15:45 MSG-Nr: [ 777357 ] | 4244 x gelesen | ||
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Ah! Das Merkblatt der Stadt München. :) Noch ein kurzer Hinweis: Die TRG 280 ist zum 31.12.2012 ausgelaufen. Im Juni ist aber (endlich) die TRBS 3145 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren" in Kraft getreten. Ich habe im Threadcontainer ebenfalls die ASI 8.04 "Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben" verlinkt. Wer sich daran hält, sollte keine Probleme bekommen. Achso, für alle Feuerwehren und Hilfsorganisationen, die demnächst auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Veranstaltungen ihren Gasgrill rauskramen: Im Threadcontainer hab ich noch ein Inbetriebnahmeprotokoll verlinkt, das den Dokumentationsanforderungen der einschlägigen Vorschriften genügt. (Aber bitte eine Betriebsanweisung ergänzend aushängen) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Udo B. [18.11.13 15:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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