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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen? | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 777359 | ||
Datum | 18.11.2013 16:26 MSG-Nr: [ 777359 ] | 3908 x gelesen | ||
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Ach so, noch eine Kleinigkeit (u.a. aus GUV-V / BGV D34): Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus maximal einem(!) Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, kann die 2-Jahres-Prüfung durch eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine vom Unternehmer beauftragte, sachkundige und zuverlässige Person ersetzt werden. Voraussetzungen dafür: 1. die Verbrauchsanlage ist aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut. (§ 33 Abs. 2 BGV D34) 2. Teile der Verbrauchsanlage, die Verschleiß und Alterung unterliegen, werden nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt (betrifft u.a. Druckregler, Schlauchbruchventile, Schläuche, Dichtungen, ggf. Zündsicherung). (§ 18 BGV D34) 3. Diese Prüfungen werden dokumentiert. (§ 33 Abs. 5 BGV D34) Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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