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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSicherheitsdefizite beim Weihnachtsmarkt: keine Konsequenzen?15 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg777359
Datum18.11.2013 16:26      MSG-Nr: [ 777359 ]3908 x gelesen
Infos:
  • 18.11.13 Arbeitshilfe "Inbetriebnahmeprotokoll ortsbeweglicher Flüssiggasanlagen" (Gasgrill o.ä.)
  • 18.11.13 TRGS 3145 / TRGS 725 "Ortsbewegliche Druckgasbehälter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren"
  • 18.11.13 BGN: ASI 8.04: Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben

  • Ach so, noch eine Kleinigkeit (u.a. aus GUV-V / BGV D34):

    Bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus maximal einem(!) Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, kann die 2-Jahres-Prüfung durch eine Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine vom Unternehmer beauftragte, sachkundige und zuverlässige Person ersetzt werden.
    Voraussetzungen dafür:
    1. die Verbrauchsanlage ist aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut. (§ 33 Abs. 2 BGV D34)

    2. Teile der Verbrauchsanlage, die Verschleiß und Alterung unterliegen, werden nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt (betrifft u.a. Druckregler, Schlauchbruchventile, Schläuche, Dichtungen, ggf. Zündsicherung). (§ 18 BGV D34)

    3. Diese Prüfungen werden dokumentiert. (§ 33 Abs. 5 BGV D34)

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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