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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAusschreibung: so kann man auch auf die Schn.... fallen2 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP777374
Datum18.11.2013 17:33      MSG-Nr: [ 777374 ]1602 x gelesen

Eigentlich sind die Folgen dieses Verfahrensfehlers ja doch etwas überzogen. Wenn eine unbeteiligte Firma das geltend machen würde wäre eine Wiederholung des gesamten Prozesses verständlich, aber beim unterlegenen Bieter?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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