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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Aktuelle Nettobesoldung Brandmeister und real. Aufstiegsmöglichkeiten | 5 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 777590 | ||
| Datum | 21.11.2013 20:16 MSG-Nr: [ 777590 ] | 4975 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcel D. Da drauf müssten ja noch die Feuerwehrzulage sowie die DUZ-Zulagen. 50 % der Feuerwehrzulage nach einem Jahr Einsatzdienst und 100 % nach 2 Jahren. Der DUZ wird nur gezahlt, wenn er auch geleistet wurde. Urlaub, Krank etc. wird nichts gezahlt. Über das Jahr gesehen im monatlichen Schnitt ca. 200 €. Gelten die 48 Stunden trotzdem als normale Vollzeit oder werden 7 Stunden davon als Überstunden gewertet, 29 Stunden sind als Vollarbeitszeit (Arbeits- und Ausbildungsdienst) anzurechnen und 19 Stunden als Bereitschaftsstunden mit 50 %iger Bezahlung. Entspricht einer Bezahlung von 38,5 Vollzeitstunden. Hier im § 2 nachzulesen. Kann mir jemand sagen, wie realistisch die Aussichten auf höher dotierte Ämter zu gegebenem Zeitpunkt ist? Kommt darauf an wie Du Dich anstellst und wie groß die Feuerwehr ist. Ebenfalls wie viele Stellen in absehbarer Zeit besetzt werden müssen. Hier sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Die Besoldung erfolgt amtsangemessen. Sie ist nicht an die Funktion gekoppelt. Wird hier gern befördert oder sitzt auch hier die Sparschere? Entschuldige bitte, hier muss ich lachen. Zeige mir den Kämmerer der die Finanzen zur Beförderung gerne zur Verfügung stellt. Wenn Du Oberbrandmeister bist, den B IV hast und auf eine Planstelle A 10 kommst hast Du beamtenrechtlich das Amt eines OBM und Anspruch auf die entsprechende Besoldung eines OBM. Viele Kollegen können ein Lied davon singen. Probleme gibt es keine, sofern Du bei einer Kommune beschäftigt bist, die noch einen ausgeglichenen Haushalt hat. Gruß Peter
Geändert von Peter S. [21.11.13 20:22] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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