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RubrikEinsatz zurück
ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg777783
Datum24.11.2013 21:50      MSG-Nr: [ 777783 ]11969 x gelesen

Geschrieben von Martin E.Ich bräuchte halt nur etwas Schriftliches zum Widerlegen!!

Anders herum. Wer so etwas behauptet muss beweisen, dass das gilt. Derjenige muss also die entsprechende Vorschrift vorlegen können. Denn wenn es die Vorschrift gar nicht gibt, wie willst Du sie dann durch eine Vorschrift widerlegen?

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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