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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kompetenzen überschritten: BRK entlässt Rettungsassistenten | 13 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 777966 | ||
Datum | 27.11.2013 15:06 MSG-Nr: [ 777966 ] | 3790 x gelesen | ||
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Hallo, da ergeben sich für mich als eher Unwissender im Bereich Rettungsdienst folgende Fragen: - Ist die Auswahl der üblich genutzten Medikamente in der Notfallrettung Bestandteil der Ausbildung zum Rettungsassistenten? - Wenn, wie in dem Text aufgeführt, eine Empfehlung zur Nutzung des Medikaments durch Laien existiert und die die Rettungsassitenten dieses nicht tun, eine strafrechtliche Verfolgung möglich (Unterlassene Hilfeleistung etc.) - Weiter heisst es in dem Text, dass dies im Kreisverband Neustadt/Aisch fest geregelt ist. Kann dies in den verschiedenen Landfkreisen unterschiedlich geregelt sein? Beispiel: Im Kreis Wesel ist es geduldet und in Duisburg nicht. Nun währt der RTW aus dem Kreis Wesel nach Duisburg, handelt dort wie sonst üblich und bekommt er hinterher ein Problem, weil es da nicht "geduldet" ist? Gruß Martin | ||||
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