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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Feuerwehr stellt Strafantrag wegen anonymer Internetkommentare | 16 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 778201 | ||
Datum | 02.12.2013 14:37 MSG-Nr: [ 778201 ] | 3101 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Martin D. mich würde interessieren, wie solch ein Verhalten vor Gericht wirklich bewertet wird. Schwierig zu sagen. Oft werden Beleidigungsdelikte auf den Privatklageweg verwiesen. Erst wenn bei einer solchen Tat öffentliches Interesse besteht wird es ohne Privatklage verfolgt. Ich selbst war leider schon (im Zusammenhang mit www.FEUERWEHR.de bzw. dem Feuerwehr-Forum) mehrfach Opfer von Beleidigungen. Meine Strafanzeigen haben da bis auf eine Ausnahme nicht viel bewirkt. Die wurden leider auf den Privatklageweg verwiesen. Einmal ist es aber anders gelaufen ;-) Ich wurde von einem Mitarbeiter ( = "Seniorchef" ? ) einer Firma öffentlich als Trottel bezeichnet. Dies geschah während einer Gerichtsverhandlung ('Hanraths Klage gegen Untersagungsverfügung abgewiesen!') bei der ich lediglich als Zuschauer drinsaß. Bei meiner Strafanzeige wurde dann das öffentliche Interesse bejaht und die Staatsanwaltschaft hat dann Anklage bei Gericht erhoben. Das öffentliche Interesse begründet sich da durch die Tatsache das der Täter die Beleidigung im vollbesetzten Gerichtssaal ausgesprochen hat und dabei auf mich gezeigt hat. Ein Jahr vor her hat der selbe Täter mich in einem Kommentar auf eBay ähnlich beleidigt. Da wurde ich nach meiner damaligen Strafanzeige auf den Privatklageweg verwiesen. Bei dem hier im Thread oben beschriebenen Fall kommt es nun auch darauf an ob eine oder mehrere konkrete Personen beleidigt wurden. Ich denke es ist juristisch schon ein Unterschied ob eine solche Beleidigung gegenüber der "Feuerwehr" im Ganzen oder gegenüber einer konkreten Person ausgesprochen wurde. Bin mal gespannt wie diese Sache nun juristisch weitergeht. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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